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   BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U   

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https://dejure.org/1965,550
BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U (https://dejure.org/1965,550)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1965 - IV 294/63 U (https://dejure.org/1965,550)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1965 - IV 294/63 U (https://dejure.org/1965,550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsungültigkeit der Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. m (aa) Einkommensteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 514
  • NJW 1966, 128 (Ls.)
  • BStBl III 1965, 686
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Das Bundesverfassungsgericht habe bei Anwendung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG an die Bestimmtheit der Ermächtigung dann besonders strenge Anforderungen gestellt, wenn es sich im Einzelfall um eine Eingriffsnorm gehandelt habe (vgl. BVerfGE 7 S. 282 [302]).

    Im Investitionshilfe-Urteil (BVerfGE 4 S. 7 [21 ff.]) habe das Bundesverfassungsgericht die dort behandelte, ziemlich weite Ermächtigung als verfassungsgemäß anerkannt, weil dem Verordnungsgeber nicht die Befugnis eingeräumt würde, eine zusätzliche Belastung einzuführen, sondern nur für einzelne Gewerbezweige Erleichterungen zu gewähren (vgl. hierzu BVerfGE 7 S. 282 [303 f.]).

    Wenn in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1958 - 2 BvL 18/56 (BVerfGE 7 S. 282 [302]) ausgeführt ist, bei Anwendung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG seien an die inhaltliche Bestimmtheit der Ermächtigung in Eingriffsgesetzen besonders strenge Anforderungen zu stellen, so berechtigt das nicht zu dem Schluß, daß bei Prüfung der Ermächtigung zu Vergünstigungsnormen wesentlich geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Im Investitionshilfe-Urteil (BVerfGE 4 S. 7 [21 ff.]) habe das Bundesverfassungsgericht die dort behandelte, ziemlich weite Ermächtigung als verfassungsgemäß anerkannt, weil dem Verordnungsgeber nicht die Befugnis eingeräumt würde, eine zusätzliche Belastung einzuführen, sondern nur für einzelne Gewerbezweige Erleichterungen zu gewähren (vgl. hierzu BVerfGE 7 S. 282 [303 f.]).

    Der Hinweis des Bundesministers der Finanzen auf die sich mit der Ermächtigung des § 10 des Investitionshilfegesetzes beschäftigende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1954 - 1 BvR 459/52 (BVerfGE 4 S. 7 [21 f.]) rechtfertigt nicht, hier an die Bestimmtheit der Ermächtigung besonders geringe Anforderungen zu stellen.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Die Begrenzung des Ausmaßes ergebe sich aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung (vgl. BVerfGE 8 S. 274 [318]; Bd. 10 S. 20 [53]).

    Dieser verlange nicht, daß die Ermächtigung so bestimmt wie irgend möglich umschrieben sei; sie müsse nur hinreichend bestimmt sein (BVerfGE 8 S. 274 [312]).

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Der vorliegende Fall sei auch nicht mit dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1964 - 2 BvL 23/62 (Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1964 S. 875) zugrunde liegenden Fall zu vergleichen.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1964 - 2 BvL 23/62 (BStBl 1964 I S. 528) wird zwar durch Art. 80 GG das Gewaltenteilungsprinzip durchbrochen, weil der Exekutive Rechtssetzungsbefugnisse verliehen werden.

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Eine Ermächtigung darf nicht so unbestimmt sein, daß der Staasbürger nicht mehr voraussehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1962 - 2 BvL 13/61, BVerfGE 15 S. 153 [160] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.12.1956 - VI 58/55 U

    Nachversteuerung bei Übergang vom Kontensparen zum Bausparen

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Gerade im Steuerrecht sollten an die Bestimmtheit von Ermächtigungen mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu regelnden wirtschaftlichen Vorgänge und die Notwendigkeit einer gewissen Elastizität grundsätzlich keine überspitzten Anforderungen gestellt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 58/55 U vom 12. Dezember 1956, BStBl 1957 III S. 87, Slg. Bd. 64 S. 225).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Gerade im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts komme der Gesetzgeber nicht ohne sie aus (vgl. BVerfGE 13 S. 153 [161 f.]).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    Deshalb sei aus Gründen der Wettbewerbsneutralität notwendig gewesen (vgl. hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 1964 - 1 BvR 320/57; 1 BvR 70/63 - Der Betrieb - DB - 1964 S. 722), in die Anlage 3 grundsätzlich nur Rohstoffe und solche Importwaren aufzunehmen, die vom Standpunkt der deutschen Wirtschaft aus wirtschaftlich gesehen Rohstoffen gleichzustellen seien, um eine Diskriminierung der deutschen Wirtschaft, die Fertigwaren und Halbfertigwaren herstelle, zuvermeiden, Aus den gleichen Gründen seien grundsätzlich keine Waren aufgenommen worden, die im Bundesgebiet erzeugt würden, es sei denn, die Wettbewerbslage der inländischen Erzeugnisse werde durch die Begünstigung der ausländischen Erzeugnisse so gut wie nicht beeinträchtigt.
  • BFH, 04.06.1959 - IV 115/59 U

    Aktivierungspflicht von Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    ist darin zuzustimmen, daß auch die aus beiderseits noch unerfüllten schwebenden Geschäften drohenden Verluste nach Handels- wie nach Steuerrecht durch Bildung einer Rückstellung zu berücksichtigen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 115/59 U vom 4. Juni 1959, BStBl 1959 III S. 325, Slg. Bd. 69 S. 167).
  • BFH, 15.07.1960 - VI 228/57 U

    Anspruch auf Gewährung von Nachsicht bei einem bereits einmal eingelegten und

    Auszug aus BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
    den Bewertungsabschlag von 377 927, 87 DM zuerkannte (§§ 244, 243 AO, Urteile des Bundesfinanzhofs VI 228/57 U vom 15. Juli 1960, BStBl 1960 III S. 392, Slg. Bd. 71 S. 381, und IV 235/59 U vom 11. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 223, Slg. Bd. 74 S. 603).
  • BFH, 09.07.1958 - I 207/57 U

    Bilanzmäßige Behandlung entgeltlich erworbener Rechte aus schwebenden Verträgen

  • BFH, 17.07.1956 - I 292/55 U

    Steuerrechtliche Bewertung von Importwaren - Ermittlung des Teilwerts - Bewertung

  • BFH, 11.01.1962 - IV 235/59 U

    Verfassungsmäßigkeit der Norm über die Unzulässigkeit der Unterschreitung der

  • FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 211/90

    Anforderungen an eine Richtervorlage; Darstellung der Problematik sowie Ausmaß

    Mit diesen Worten hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgericht ein steuerrechtliches Privilegienverbot nicht nur für die tatsächliche Steuererhebung, sondern auch für den normativen Steuerbereich ausgesprochen und damit die Erkenntnis gefördert, daß die Privilegierung der einen Gruppe von Steuerbürgern zugleich die Diskriminierung (und damit auch die verfahrensrechtliche Beschwer) der anderen Gruppe, der steuerlichen Vollzahler, bedeutet (in diesem Sinne auch das schweizerische Bundesgericht vom 13.4.1983, Stuw 1984, 375, 376 - danach sollen "Leute mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ... gleich viel Steuern zahlen"; in diesem Sinne auch BFH vom 9.9.1965 IV 294/63 U, BStBl. III 1965, 686, 689: "Die Gewährung von Vergünstigungen ist gegenüber anderen Steuerpflichtigen stets ein Eingriff in die Gleichmäßigkeit der Besteuerung" - und BFH vom 21.10.1994 VI R 15/94, BStBl. II 1995, 142, 150, Vorlagebeschluß zum "gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß" nach § 3 Nr. 12 EStG).
  • BFH, 09.02.1972 - I R 23/69

    Importwarenabschlag - Bewertetes Wirtschaftsgut - Ausweis in Bilanz -

    aa EStG, auf die § 80 EStDV gestützt ist, mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist (verneinend der gegenstandslos gewordene Beschluß des BFH IV 294/63 U vom 9. September 1965, BFH 83, 514, BStBl III 1965, 686, BStBl III 1966, 138).
  • BFH, 26.10.1971 - VIII R 122/70

    Bemessungsgrundlage der AfA - Privatgebäude - Einheitswert - Vereinbarkeit mit GG

    Das Erfordernis der inhaltlichen Bestimmtheit bedeutet nach Ansicht des Senats (ebenso der IV. Senat in dem Beschluß IV 294/63 U vom 9. September 1965, BFH 83, 514, BStBl III 1965, 686 [689 rechte Spalte]), daß lediglich der Gegenstand der Regelung hinreichend erkennbar sein muß.
  • BFH, 13.04.1972 - IV R 151/67

    Aprikosen - Pfirsiche - Südfrüchte - Konserven - Säfte - Herkunft aus Ausland -

    Da auf Grund dieser Entscheidung § 80 Abs. 1 Nr. 1 EStDV im vorliegenden Fall nicht anzuwenden ist, brauchte zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der zugehörigen Ermächtigungsbestimmung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. m unter Buchst. aa, nicht Stellung genommen zu werden (vgl. Urteil des BFH IV 294/63 U vom 9. September 1965, BFH 83, 514, BStBl III 1965, 686 und BStBl III 1966, 138).
  • BFH, 14.07.1966 - IV 158/65

    Teilwertbestimmung von Anteilen an einer rechtsfähigen betrieblichen

    Wie der erkennende Senat bereits in dem nur aus formellen Gründen inzwischen gegenstandslos gewordenen Beschluß IV 294/63 U vom 9. September 1965 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 83 S. 514 -- BFH 83, 514 --, BStBl III 1965, 686, BStBl III 1966, 138) ausführte, sind schwebende Verträge nicht als Wirtschaftsgüter im Sinn des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. m. (aa) EStG 1957 und des § 80 EStDV 1957 anzusehen.
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